AGB

AGB Kerstin Schleif

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemein

Alle Aufträge werden sorgfältig und verantwortungsbewusst nach bestem Wissen und Gewissen nach diesen Vertragsbestimmungen ausgeführt.  Die Auftragsausführung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen nach Einvernehmen mit dem Kunden. Hiermit weise ich darauf hin, dass ich über keine Ausbildung im Bereich Tierpflege verfüge. Es kann weder ein gewerblicher Personentransport, noch ein Pflegedienst übernommen werden.

 Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Auftragsformular. Bei nachfolgenden Aufträgen kann die Vereinbarung mündlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Die AGBs behalten dabei ihre Gültigkeit. Die Anerkennung erfolgt durch die Unterschrift des  Kunden.

2. Ablehnung des Auftrages

Stellt der Auftragnehmer fest, dass Tiere nicht artgerecht gehalten werden oder vor Beginn der Betreuung so erkrankt sind, dass eine medizinische Betreuung notwendig wird, die seitens des Auftragnehmers nicht gewährleistet werden kann, ist er zur fristlosen Kündigung des Auftrags berechtigt.

3. Auftragsausführung

Bei der Tierbetreuung soll das gewohnte Futter und ggfs. Streu  in ausreichender Menge vom Halter bereitgestellt werden. Sollte es nicht ausreichen, erfolgt der Nachkauf durch den Auftragnehmer, wobei die Kosten dem Kunden gegen Beleg in Rechnung gestellt werden. Frischfutter für Nagetiere wird nach Kundenvorgabe vom Auftragnehmer  besorgt. Der Tierhalter versichert, dass das zu betreuende Tier gesund ist und die notwendigen Impfungen erhalten hat. Im Zweifelsfalle muss der Impfnachweis vorgelegt werden. Über Besonderheiten, wie chronische Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten und Ungeziefer wird der Auftragnehmer informiert.

Bei Auftreten eines Krankheitsfalles informiert der Auftragnehmer den Tierhalter oder ggfs. eine vorher festgelegte Person und kontaktiert nach Absprache den Tierarzt. Bei Nichterreichen des Kunden entscheidet der Auftragnehmer zusammen mit dem Tierarzt über die weitere Vorgehensweise auf Rechnung des Kunden. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Fahrt zum Tierarzt und der Aufenthalt sind in der Preisliste vermerkt. Ggfs. werden gesonderte Kosten berechnet, falls ein anderer Tierarzt oder Klinik nötig sein sollten.

Sollte das Tier entlaufen sein, werden sowohl der Tierhalter und die näheren Tierheime über den Vorfall unterrichtet und nach Rücksprache mit dem Kunden oder einer Vertrauensperson weitere Maßnahmen eingeleitet.

Die Pflanzenpflege erfolgt nach Anweisung des Kunden unter kostenloser Bereitstellung der Pflegemittel. Sollten Schäden durch falsche Informationen oder fehlender Pflegemittel entstehen, haftet der Kunde.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm ausgehändigten Haustürschlüssel sorgfältig zu verwahren und nicht an Dritte auszuhändigen. Die Beauftragung einer weiteren Person kann nur  bei wichtigem Grund erfolgen, Z.B. Krankheit oder Unfall des Auftragnehmers, wenn ansonsten  die Versorgung der Tiere und des Hauses nicht sichergestellt wären. Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige Auswahl der Vertretungsperson. Informationen über das zu betreuende Objekt werden vertraulich behandelt. Sollten während der Dauer der Betreuung zusätzliche Personen Schlüssel bzw. Zugang zum Haus oder zur Wohnung haben sind diese namentlich und schriftlich zu benennen. Bei der Schlüsselübergabe wird das zu betreuende Objekt begutachtet und evtl. Besonderheiten festgehalten. Nach Erfüllung des Auftrages und Schlüsselrückgabe erfolgt gemeinsam eine Begutachtung des Objektes und etwaige Schäden werden festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet. Eine Geltendmachung weiterer Schäden wird hiermit ausgeschlossen.

Treten während der Betreuung Schäden am betreuten Objekt durch Sturm, Wasser, Einbruch oder Brand auf, wird der Auftragnehmer berechtigt und bevollmächtigt, die zur Schadensabwendung oder Schadensminderung notwendigen, sofortigen Maßnahmen auf Rechnung des Auftraggebers zu ergreifen.

Die Dauer des Auftrages kann bei längerer Abwesenheit des Auftraggebers  telefonisch zum bisherigen Preis verlängert werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung.

Sollte es zu keiner Auftragsverlängerung kommen, werden die Schlüssel an eine vom Kunden benannte Person ausgehändigt.  Bei der Schlüsselübergabe werden evtl. Besonderheiten/Schäden des zu betreuenden Objektes festgehalten. Die weiteren Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

  4.Die aktuellen Preise sind der gültigen Preisliste zu entnehmen. 

  5. Vorzeitige Kündigung/Stornierung/Änderung des Auftrages

Bei vorzeitiger Rückkehr des Auftragggebers erfolgt die Abrechnung tagesgenau und ein etwaiges Guthaben wird zurückerstattet. Bei Kündigung oder  Rücktritt durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor Vertragsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vertragssumme fällig. Eine Änderung des Auftrages z.B. bezüglich des Termins oder der  Anzahl der vorzunehmenden  Besuche sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen. 

 6. Haftung

Ergänzende Haftungsregelungen, die nicht unter Punkt 1 bis 4 aufgeführt sind:

Für Hunde muss eine Tierhalterhaftpflicht bestehen, die dem Auftragnehmer nachzuweisen ist.

Für Schäden, die durch den Hund verursacht wurden und die nicht ausreichend durch eine Haftpflichtversicherung des Eigentümers gedeckt sind, haftet der Kunde.

Für Schäden durch das zu betreuende Tier an Eigentum, an Dritten oder dem Auftragnehmer  haftet allein der Kunde und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Hund an der Leine zu führen.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden an dem betreuten Objekt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Entlaufen, Krankheit, Verletzung oder Ableben des Tieres währen der Abwesenheit innerhalb der Betreuungszeit, es sei denn, ihm sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers(z.B. Schneeräumung); auch bei der Beauftragung einer Hausbetreuung wird diese Haftung generell ausgeschlossen.  

7. Zahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Vergütung ist bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung in bar gegen Quittung oder auf das genannte Bankkonto zu leisten. Die Restzahlung ist sofort nach Beendigung des Auftrags zur Zahlung fällig. Der Kunde erhält eine detaillierte  Rechnung. 

8. Sonstiges

Änderungen oder ergänzende Absprachen mit dem Kunden erfordern zur Wirksamkeit die Schriftform. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, deren Wirkung der rechtlichen und  wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. 

Die AGBs habe ich vor Vertragsabschluss gelesen und anerkannt.

 

Fassung v. 06.01.2022